Mittelstufe

In den Klassenstufen 7 bis 9 entwickeln sich die ehemals "Kleinen" zu jungen Menschen, die immer genauer wissen, was sie selbst eigentlich wollen. 

Eine besonders spannende Zeit - für die Schülerinnen und Schüler, aber auch für ihre Eltern und Lehrkräfte!

Die Mittelstufe am Gymnasium wird geregelt durch den § 6 der Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien – SAVOGym) vom 18. Juni 2014.

Die Mittelstufe bildet das Bindeglied zwischen Orientierungsstufe und Oberstufe. Das Ostsee-Gymnasium als G8-Gymnasium hat eine dreijährige Mittelstufe, während die Gemeinschaftsschule eine vierjährige Mittelstufe bietet. Der Besuch der Mittelstufe stellt den zweiten schulischen Abschnitt am Ostsee-Gymnasium dar. Äußerlich wird diese Tatsache daran deutlich, dass eine Neuzusammensetzung der Mittelstufenklassen erfolgt. Die Mittelstufe soll die Schülerinnen und Schüler auf den Besuch der dreijährigen Oberstufe vorbereiten.

Die Mittelstufe des Ostsee-Gymnasiums kann auf unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten der Schule zurückgreifen. Einige seien hier vor allem erwähnt:

  • Wandertage
  • Klassenfahrt in Klasse 7
  • Förderunterricht
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Einzelberatung
  • Elternsprechtag
  • Elternabende
  • Präventionsprojekte

Die Unterrichtszeit beträgt in der Regel 33 Wochenstunden, die im Doppelstundentakt unterrichtet werden. In Klassenstufe 8 bis 9 kommt der so genannte Wahlpflichtunterricht (WPU) in das Unterrichtsangebot. Die Schülerinnen und Schüler haben dann die Pflicht, aus dem Angebot der Angewandten Naturwissenschaften, der Angewandten Gesellschaftswissenschaften und der dritten Fremdsprache (Latein/Französisch) zu entscheiden. Über das Auswahlverfahren informiert der Link zum Wahlpflichtbereich. Die Klassen werden dann nicht neu zusammengesetzt, da der WPU klassenübergreifend durchgeführt wird.

Am Ende der 9. Klasse wird ein zweiwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt, auf das die Schüler in unterschiedlichen Schritten bereits ab Klasse 8 vorbereitet werden.

Hingewiesen werden muss an dieser Stelle auf die Tatsache, dass die Versetzung in die Einführungsphase der Oberstufe (10. Jahrgang) nicht den Mittleren Schulabschluss (MSA) beinhaltet. Dieser wird erst erworben mit der Versetzung in die Qualifikationsphase 1 der Oberstufe (11. Jahrgang). Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9. Klasse wird nur der Erweiterte Schulabschluss (ESA) erworben.

Informationsveranstaltungen am Ende der Mittelstufe sowie Einzelberatung durch die Klassenlehrkräfte und die Stufenleitung bieten die notwendigen Informationen für diesen Abschnitt der Schullaufbahn.