Ehemalige
Datei: Einzugsermächtigung Ehemaligenverein
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- 15.09.10
- Aktualisiert:
- 15.09.10
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Wer es schon immer lästig fand, sich jährlich an die zu zahlenden Beiträge zu erinnern oder sich über die Mahnungen ärgerte, für den gibt es jetzt die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Es besteht keinerlei Gefahr: 6 Wochen nach Einzug kann man Einspruch einlegen und das Geld zurückbuchen.
Natürlich sollte so etwas nach Möglichkeit niemals vorkommen, aber wer weiß.
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Wann sollen jetzt eigentlich die Who-is-who-Hefte rauskommen? Das Schuljahr ist fast um und ich hatte mich schon so darauf gefreut.
Hoffe...
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Posted by Seebahn - 01/10/2010 14:55