| Stellvertretende Direktorin |
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| Geschrieben von: Seebahn |
| Samstag, den 20. Dezember 2008 um 00:00 Uhr |
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Die stellvertretende Direktorin vertritt die Schulleitung im Krankheitsfall (oder anderweitiger Abwesenheiten). In erster Linie erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit der Schulleitung die Stundenpläne und berät über pädagogische Grundsätze. Die Erstellung der Vertretungspläne gehört ebenso zu ihren Obliegenheiten.
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Letzter Gästebucheintrag
Lasst mal die Kirche im Dorf. Die Lehrer, die ohnehin keinen Gebrauch von Computern im Unterricht machen, werden sicherlich auch nichts sank...
Letzter Foren-Beitrag
Posted by is bloß Miri - 13/01/2010 18:28



