| Oberstufenleitung |
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| Die Schule |
| Geschrieben von: Seebahn |
| Samstag, den 20. Dezember 2008 um 13:00 Uhr |
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Aufgaben des Oberstufenleiters Der Oberstufenleiter ist in enger Abstimmung mit der Schulleitung für die pädagogische und organisatorische Gestaltung der Oberstufe verantwortlich. Im organisatorischen Bereich ist er zuständig für: - Gestaltung des Unterrichtsangebotes der Oberstufe, - Durchführung der Wahlen der Kurse/Profile, - Stundenplan der Oberstufe, - Klausurenplan und Raumplan, - Organisation und Ablauf des Abiturprüfung. Im Bereich des Beratungs- und Informationsangebotes der Schule ist er zuständig für: - Beratung der Schulleitung und der Lehrkräfte der Schule in Fragen der Oberstufe, - Beratung der Schüler/innen bei Fragen und Problemen, die sich auf die Oberstufe beziehen, - Beratung der Eltern hinsichtlich der Schullaufbahn und bei Fragen zur Oberstufe, - Information der schulischen Gremien in Fragen der Oberstufe. Dieser sehr arbeitsintensive und wichtige Aufgabenbereich wird am OGT durch Herrn Jaecks abgedeckt.
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