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Kulturmark, was bedeutet sie eigentlich? Bereits 1953 wurde sie von der Elternschaft am Ostsee-Gymnasium eingeführt. Es sind Elterngelder für unsere Schule, die von der SV und einem Lehrer verwaltet werden. Die Kulturmark dient zur Durchführung von Veranstaltungen für die Schüler/innen im und außerhalb des Unterrichts. Hierdurch werden Bildung und Erziehung besonders gefördert, denn alle diese Unternehmungen werden von den Schüler(n)/innen selbst vorbereitet und durchgeführt, z. B. Theater- und Konzertbesuche, Dichterlesungen, Sportwettkämpfe (Jugend trainiert für Olympia), Unterstützung zur Gildenarbeit, Arbeitsgemeinschaften, Schüleraustausch im Klassenverband, Preise, Schulfeste, Betreuung der Abiturienten während der Prüfungen u. a. Vor allem werden Fahrtkosten zu diesen Veranstaltungen übernommen und Zuschüsse zu den Eintrittspreisen geleistet. Über größere Ausgaben muss jeweils das Schülerparlament abstimmen. 1956 wurde die sog. 12. Kulturmark eingeführt. Sie bedeutet, dass ein Zwölftel der Elterngelder der Schulleitung zur freien Verfügung ohne Einzelabrechnung gestellt wird. Davon werden Ausgaben bestritten, für die die Schule sonst keinerlei Haushaltsmittel besitzt, z. B. Betreuung von Gästen, Repräsentation, kleine Geschenke, Traueranzeigen u.a. Seit 1983 werden diese Gelder wieder von der Kulturmark verwaltet und abgerechnet. Auf Beschluss des Schulelternbeirates soll die Kulturmark von allen Eltern gezahlt werden, und zwar 15,-- Euro pro Jahr für ein Kind (entspricht Euro 1,25 pro Monat) bzw. 20,-- Euro für zwei und mehr Kinder (entspricht Euro 1,67 pro Monat). Um diese freiwillige Mitarbeit der Schülerschaft am Schulleben auch weiterhin zu ermöglichen, sollen alle Eltern für ihre Kinder auch die Kulturmark einzahlen.
Aktuell wird die Kulturmark durch Herrn Wolfgram betreut, den Sie über
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erreichen können.
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